„Letztwillige Verfügung beim Notar ist die beste Lösung“

Die Bundesnotarkammer macht auf ihrem Informationsportal notar.de u.a. auf das Folgende aufmerksam: „Ein Erbschein ermöglicht die Abwicklung zahlreicher Rechtsgeschäfte, ist jedoch kein letztgültiger Beleg eines rechtmäßigen Erbanspruchs und kann daher auch wieder eingezogen werden, wenn sich später eine andere Erbfolge herausstellt. Im Idealfall sorgen Erblasser daher frühzeitig mit einem notariellen[…]

Notarielle General- und Vorsorgevollmacht

Die Bundesnotarkammer macht auf ihrem Informationsportal notar.de auf das Folgende aufmerksam: Weiterhin ist nur durch „die umfassende und selbstbestimmte Regelung der eigenen Angelegenheiten in einer General- und Vorsorgevollmacht eine dauerhafte und umfassende Vertretung ermöglicht, die im Regelfall eine Betreuerbestellung entbehrlich macht. „Nur mithilfe der notariellen General- und Vorsorgevollmacht ist der[…]

Mit Unternehmervollmacht Handlungsfähigkeit sicherstellen

Die Bundesnotarkammer macht auf ihrem Informationsportal notar.de auf das Folgende aufmerksam: „Ist ein Unternehmer durch einen schweren Unfall oder plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig, kann er nicht ohne Weiteres vom Ehepartner vertreten werden. Wurde nicht rechtzeitig ein Vertreter benannt und mit einer Unternehmervollmacht ausgestattet, steht die Firma führungslos dar, was[…]