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„Erbfolge bleibt bis zur Scheidung oder Neuregelung bestehen“

Die Bundesnotarkammer macht auf ihrem Informationsportal notar.de u.a. auf das Folgende aufmerksam: „Wenn sich Ehepaare trennen, möchten sie einander in aller Regel auch nichts mehr vererben. Die Scheidung ist jedoch frühestens nach einem Jahr möglich. Verstirbt einer der Ex-Partner innerhalb dieser Zeit, besteht der gesetzliche Erbanspruch weiterhin. Das gesetzliche Erbrecht wird erst mit Antragstellung und Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen unwirksam. Eheleute sollten also frühzeitig die erbrechtlichen Folgen einer Trennung sowie Ehescheidung bedenken und notariell regeln. Dies gilt erst recht für nicht miteinander verheiratete Lebensgefährten, die einen Erbvertrag schließen.“

Quelle: https://www.notar.de/aktuelles/details/beim-testament-auch-an-den-fall-einer-trennung-denken-erbfolge-bleibt-bis-zur-scheidung-oder-neuregelung-bestehen