Neuigkeiten

Notarielle General- und Vorsorgevollmacht

Die Bundesnotarkammer macht auf ihrem Informationsportal notar.de auf das Folgende aufmerksam:

Weiterhin ist nur durch „die umfassende und selbstbestimmte Regelung der eigenen Angelegenheiten in einer General- und Vorsorgevollmacht eine dauerhafte und umfassende Vertretung ermöglicht, die im Regelfall eine Betreuerbestellung entbehrlich macht. „Nur mithilfe der notariellen General- und Vorsorgevollmacht ist der Ehepartner auf Dauer und sogar über den Tod des Partners hinaus sowohl in gesundheitlichen als auch in vermögensrechtlichen Angelegenheiten handlungsfähig“, mahnt Thelen eindringlich.“

Quelle: https://www.notar.de/aktuelles/details/wie-sinnvoll-ist-das-notvertretungsrecht-fuer-ehegatten