OLG München – Widerruf eines Ehegattentestaments durch Vernichtung
Das OLG München hat mit Beschluss vom 31.10.2019 (Az. 31 Wx 398/17) entschieden, dass der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen in einem Ehegattentestament durch Vernichtung der Urkunde voraussetzt, dass beide Ehegatten mit Testier- und Widerrufswillen an der Vernichtung der Urkunde mitgewirkt haben. An den diesbezüglichen Nachweis seien hohe Anforderungen zu stellen. Der Nachweis setze insbesondere voraus, dass die Möglichkeit, dass ein Ehegatte die Urkunde ohne Kenntnis und Mitwirkung des anderen vernichtet hat, ausgeschlossen werden kann.
Mithin müsse das Gericht positiv davon überzeugt sein, dass das Testament in Widerrufsabsicht durch die Ehegatten vernichtet wurde.
Dr. Nils Außner, Rechtsanwalt